Outsourcing mit gutem

Gewissen: BDSG-, LDSG- und

MBO-Ä-konforme Lösungen


Vertrauliche Patientendaten genießen besonderen Schutz, und das ist gut so.

Der unverschlüsselte Versand von vertraulichen Patientendaten per E-Mail ist nicht nur fahrlässig, sondern auch strafbar.


Inzwischen hat der hippokratische Eid, der übrigens die älteste bekannte Datenschutzregelung ist, starke Partner bekommen: BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), LDSG (Landesdatenschutzgesetz), § 203 StGB und § 9 MBO-Ä (Muster-Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte).

 

AlsterText bietet Ihnen diverse Lösungen, damit Sie die Vorteile des Outsourcing genießen können, ohne Datenschutzbestimmungen zu verletzen:


 

Direkte Anbindung von AlsterText an Ihr KIS:

Die Diktate brauchen keine Patienten zu enthalten --> keine Übertragung von personenbezogenen Daten

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Sichere Verschlüsselung der kompletten Kommunikation

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Auftragsbearbeitung durch unsere internen Schreibpools

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Verschlüsselte, vollautomatische Übertragung direkt aus Ihrer Diktiersoftware

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Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Rechtsanwälten geleistet werden. Die abschließende Beurteilung, bei welcher dieser Lösungen AlsterText zum Gehilfen des behandelnden Arztes und damit zum Berufsgeheimnisträger wird, und bei welcher Lösung Sie noch eine Einwilligung Ihres Patienten einholen sollten, ist daher von Ihrem Rechtsberater und/oder Ihrem Datenschutzbeauftragten zu bestätigen.

Informationen für IT-Leiter und Datenschutzbeauftragte
Datenschutz bei AlsterText.pdf
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